§20 SGB

Förderung nach §20 SGB

Für die betriebliche Gesundheitsförderung kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.

Zu den steuerbefreiten Maßnahmen zählen z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.

Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist, dass diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn).

Mein Name ist Oliver Riess, mein Leben ist der Sport. Als Personaltrainer und Lehrer für Fitness, Wellness und Gesundheit sowie weiteren Ausbildungen bin ich für viele Personen der Ansprechpartner für erfolgreiches Training, Betreuung und Ernährungsberatung.

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