Förderung nach §20 SGB

Für die betriebliche Gesundheitsförderung kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.

Zu den steuerbefreiten Maßnahmen zählen z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.

Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist, dass diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn).

Mein Name ist Oliver Riess, mein Leben ist der Sport. Als Personaltrainer und Lehrer für Fitness, Wellness und Gesundheit sowie weiteren Ausbildungen bin ich für viele Personen der Ansprechpartner für erfolgreiches Training, Betreuung und Ernährungsberatung.

Adresse

Adresse:

Kelheimer Straße 5, 93339 Riedenburg

Telefon:

09442 - 20 20

Mobil:

0171 - 999 10 14

Links

Weitere Informationen zu Oliver Riess finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.