Förderung nach §20 SGB

Das Ziel der gesetzlichen Krankenkassen ist es, den Gesundheitszustand Ihrer Versicherten zu verbessern statt später die Behandlung von Erkrankungen zu tragen. Die Zielgruppe sind gesunde Versicherte mit Bewegungsmangel, jedoch ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen. Die soziale oder persönliche Situation spielt dabei keine Rolle.

Hierzu steht seit dem Jahr 2000 durch den Gesetzgeber gemäß §20 SGB V jedem Versicherten ein Zuschuss zu primärpräventiven Leistungen zu. Dieser beträgt zumeist 75% der Kursgebühr, maximal bis zu 75,- €. Eine Förderung setzt eine 80%ige Teilnahme voraus.

Mein Name ist Oliver Riess, mein Leben ist der Sport. Als Personaltrainer und Lehrer für Fitness, Wellness und Gesundheit sowie weiteren Ausbildungen bin ich für viele Personen der Ansprechpartner für erfolgreiches Training, Betreuung und Ernährungsberatung.

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